Die korrekte Bestimmung des Ortes der Dienstleistungserbringung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten. Artikel 6 des Mehrwertsteuergesetzes (CIVA) legt die Regeln fest, die definieren, wo eine Dienstleistung besteuert wird, und unterscheidet dabei zwischen B2B- (Business to Business) und B2C- (Business to Consumer) Geschäften.
📌 Allgemeine Ortsbestimmungsregeln
Absatz 6 des Artikels 6 des CIVA enthält zwei Hauptregeln:
- Dienstleistungserbringung an steuerpflichtige Personen (B2B): Die Besteuerung erfolgt in dem Land, in dem der Erwerber niedergelassen ist, sofern dieser mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Dienstleistungserbringung an nicht steuerpflichtige Personen (B2C): Die Besteuerung erfolgt in dem Land, in dem der Dienstleister niedergelassen ist.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer dort erhoben wird, wo der tatsächliche Verbrauch der Dienstleistung stattfindet.
⚠️ Ausnahmen von den allgemeinen Regeln
Das CIVA sieht Ausnahmen von den allgemeinen Regeln vor, die in den Absätzen 7 bis 11 des Artikels 6 detailliert sind. Diese Ausnahmen gelten für spezifische Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien: Besteuerung am Ort der Immobilie.
- Personenbeförderungsdienstleistungen: Besteuerung proportional zur zurückgelegten Strecke.
- Kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, pädagogische, unterhaltsame und ähnliche Dienstleistungen: Besteuerung am Ort, an dem die Veranstaltungen physisch stattfinden.
- Auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations- und Rundfunkdienstleistungen: Besteuerung im Land des Endverbrauchers, mit der Möglichkeit der Anwendung des OSS-Systems (One Stop Shop) zur Vereinfachung der steuerlichen Pflichten.
🧾 Praktische Anwendung
Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist es grundlegend:
- Die Art der Dienstleistung zu identifizieren: Festzustellen, ob sie unter die allgemeinen Regeln oder eine Ausnahme fällt.
- Die Qualität des Erwerbers zu überprüfen: Festzustellen, ob es sich um eine mehrwertsteuerpflichtige oder eine nicht steuerpflichtige Person handelt.
- Den Ort für Mehrwertsteuerzwecke zu bestimmen: Die entsprechende Regel anzuwenden, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen.
Die korrekte Anwendung dieser Regeln vermeidet Probleme mit der Steuerbehörde und gewährleistet die steuerliche Konformität des Unternehmens.
Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der bis heute verfügbaren Informationen erstellt und dient zu Informationszwecken.
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