Mehrwertsteuer (MwSt): Wie bestimmt man den Ort der Dienstleistungserbringung?

Die korrekte Bestimmung des Ortes der Dienstleistungserbringung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten. Artikel 6 des Mehrwertsteuergesetzes (CIVA) legt die Regeln fest, die definieren, wo eine Dienstleistung besteuert wird, und unterscheidet dabei zwischen B2B- (Business to Business) und B2C- (Business to Consumer) Geschäften.