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Das elektronische Postfach – ViaCTT

Sie haben sicherlich schon von ViaCTT gehört, aber was ist das?

Es handelt sich um den elektronischen Briefkasten, das heißt, er entspricht einem Briefkasten, jedoch im digitalen Format. Es ähnelt einem E-Mail-Konto, weist jedoch die Besonderheit auf, dass es nur für den Empfang von Mitteilungen staatlicher Stellen, insbesondere der Steuerbehörde (Finanzen), gedacht ist.

ViaCTT wurde unter Simplex erstellt und erleichtert die Kommunikation zwischen dem Staat und den Steuerzahlern.

Gemäß Artikel 19 des Allgemeinen Steuergesetzes ist der Beitritt zu ViaCTT obligatorisch für:

– IRC-Steuerzahler (unter anderem Handelsunternehmen, Genossenschaften, Verbände);

– IRS-Steuerpflichtige mit offener Tätigkeit, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegen.

Die Verklebung muss innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme bzw. Änderung der Tätigkeit erfolgen.

Für andere Steuerpflichtige, zum Beispiel Personen ohne Erwerbstätigkeit oder von der Steuerbefreiung erfasste Selbstständige, ist der Beitritt fakultativ.

Der Beitritt kann über das Viactt-Portal (www.viactt.pt) oder einfacher über das Finanzportal erfolgen.

Nachrichten, die vom Finanzamt im Postfach eingehen, gelten innerhalb einer Frist von 5 Tagen als zugestellt, auch wenn sie nicht gelesen wurden.

ViaCTT-Mitteilungen ersetzen per Brief versandte Benachrichtigungen und Zitate.

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