Mehrwertsteuerrechtlicher Rahmen für Fußballer in Portugal

Der steuerliche Rahmen für Fußballer in Bezug auf die Mehrwertsteuer (IVA) in Portugal ist ein relevantes Thema, insbesondere für Spieler, die in Amateurmannschaften spielen und Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die Ordem dos Contabilistas Certificados (OCC) hat eine technische Stellungnahme veröffentlicht, die die steuerlichen Pflichten dieser Fachleute klarstellt.

Fußballeraktivität als Dienstleistungserbringung Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz (CIVA) unterliegen Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im Inland gegen Entgelt von einem Steuerpflichtigen als solchem erbracht werden, der Mehrwertsteuer. Wenn also ein Fußballspieler eine Vergütung für die Ausübung seiner Tätigkeit erhält und „recibos verdes“ (Rechnungen für Selbstständige) ausstellt, erbringt er eine der Mehrwertsteuer unterliegende Dienstleistung.

🧾 Mehrwertsteuerpflicht Gemäß Artikel 1 des CIVA gilt die Erbringung von Dienstleistungen durch einen Fußballspieler als steuerpflichtige Operation im Sinne der Mehrwertsteuer. Artikel 4 desselben Gesetzes definiert Dienstleistungen als gegen Entgelt erbrachte Operationen, die keine Warenlieferungen darstellen. Die entgeltliche Tätigkeit eines Fußballspielers fällt somit unter diese Definition.

🌍 Territorialität der Operationen Wird die Dienstleistung an eine nicht im Inland ansässige Einheit erbracht, ist die Territorialität der Operation gemäß Artikel 6 des CIVA zu analysieren. Befindet sich die das Service erwerbende Einheit außerhalb Portugals, können sich unterschiedliche Auswirkungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer ergeben, abhängig von der Art der Operation und dem Standort des Empfängers.

🛡️ Möglichkeit der Befreiung Trotz der Regeln zur Steuerpflicht gibt es Operationen, die von der Mehrwertsteuer befreit sein können. Artikel 9 des CIVA sieht Befreiungen für bestimmte Aktivitäten vor, es ist jedoch zu prüfen, ob die spezifische Tätigkeit des Fußballspielers unter die vorgesehenen Befreiungstatbestände fällt.

Fazit Fußballer, die eine Vergütung für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten und „recibos verdes“ ausstellen, unterliegen in der Regel der Mehrwertsteuer und müssen die entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass diese Fachleute ihren steuerlichen Rahmen kennen, um die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu gewährleisten.

Dieser Artikel wurde auf der Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen erstellt und dient zu Informationszwecken.

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