UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Wie eröffnet man ein Unternehmen in Portugal?

In Portugal unterliegt die Gründung einer Handelsgesellschaft im Wesentlichen drei Schritten: der Wahl des Firmennamens, der Ausarbeitung der Satzung und der Gründung der Gesellschaft sowie der Eintragung beim Handelsregisteramt.

Der Grad der Komplexität hängt von der Art des Unternehmens ab, das Sie gründen möchten. In Portugal gibt es drei Hauptkategorien von Unternehmen:

Das portugiesische Rechtssystem sieht verschiedene Möglichkeiten vor: das normale oder traditionelle Verfahren, das Verfahren namens „Empresa na Hora“ (portugiesisch: Empresa na Hora) und das Online-Verfahren.

ANFORDERUNGEN UND ZEITPLÄNE

Der Firmenname muss vom National Registry of Legal Entities (RNPC) genehmigt oder aus einer Liste vorab genehmigter Namen ausgewählt werden. Die Genehmigung eines bestimmten Namens kann bis zu acht Werktage dauern, während vorab genehmigte Namen sofort wirksam werden.
Es müssen die Satzung und die Gründungsurkunde erstellt werden, in denen die wichtigsten Regeln für die Funktionsweise der Gesellschaft nach ihrer Gründung festgelegt werden. Die Genehmigung der Satzung und Satzungsurkunde bedarf ausschließlich einer Gesellschaftervereinbarung.
Bei Aktiengesellschaften müssen die Aktionäre vor der Verabschiedung der Satzung erklären, dass sie ihre Kapitalanteile bereits auf ein auf den Namen der Gesellschaft lautendes Bankkonto eingezahlt haben (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind die Gesellschafter derzeit berechtigt, die Zahlung aufzuschieben). des Grundkapitals bis zur Beendigung der ersten Ausübung).

Nach Abschluss der vorherigen Schritte muss die Verschmelzung zusammen mit der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft (UBO-Erklärung) beim Handelsregisteramt zur Eintragung eingereicht werden. Die Registrierung dauert maximal 15 Werktage.
Das Eilverfahren funktioniert ähnlich wie das herkömmliche Verfahren, mit der Ausnahme, dass die Namensgenehmigung innerhalb von 24 Stunden und die Registrierung innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden kann.

REGIERUNGSGEBÜHREN

Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens nach der herkömmlichen Methode betragen 75 € für die Namensgenehmigung (entfällt, wenn Sie sich für einen vorab genehmigten Namen entscheiden) und 447,50 € für die Unternehmensregistrierung (wenn die Registrierungsanfrage online gestellt wird oder die Kosten 360 € oder 360 € betragen). 220, wenn das Unternehmen die vom Register bereitgestellten Standardstatuten verwendet).

Die staatlichen Gebühren für dringende Verfahren werden verdoppelt.

Im Rahmen des Firmen-vor-Ort-Verfahrens ist es möglich, innerhalb kürzester Zeit (24 Stunden) und an einem einzigen Ort eine Aktiengesellschaft (Lda.) mit einem oder mehreren Gesellschaftern oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Lda.) zu gründen Offene Gesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien (S.A.), nach einem sehr einfachen Verfahren. Bei diesem Verfahren sind die Anpassungsmöglichkeiten jedoch begrenzt.

ANFORDERUNGEN UND ZEITPLÄNE

Der Firmenname muss vom National Register of Legal Persons (RNPC) genehmigt oder aus einer Liste vorab genehmigter Namen ausgewählt werden (Liste online und in den Filialen von Firma Presencial verfügbar). Die Genehmigung eines bestimmten Namens dauert maximal 8 Werktage, während vorab genehmigte Namen sofort wirksam werden.
Es ist notwendig, einen der vorab genehmigten Standardentwürfe der Satzung auszuwählen, die auch auf der Website „Empresa na Hora“ und an den Schaltern der Firma Presencial erhältlich sind.
Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen des Gründungsprozesses eine vorab genehmigte Marke zu übernehmen, die mit dem Handelsnamen des Unternehmens verbunden oder davon unabhängig ist. Die Marke wird aus einer im Namen des Staates eingetragenen Liste ausgewählt. Diese Marken sind für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig und können verlängert werden. Obwohl sie nur in Portugal geschützt sind, kann eine europäische oder internationale Verlängerung beim portugiesischen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) beantragt werden. Auch neue Marken und Patente werden hier angemeldet.

Gesellschafter/Gesellschafter erhalten umgehend eine beglaubigte Kopie der Gesellschaftssatzung, den Zugangscode zur Betriebsauskunft (gültig für drei Monate), den Zugangscode zum digitalen Personalausweis der Gesellschaft und die Sozialversicherungsnummer der Gesellschaft.

REGIERUNGSGEBÜHREN

Die Kosten hängen davon ab, ob Partner einen bestimmten Firmennamen wählen (435 €) oder sich für einen vorab genehmigten entscheiden (300 € für IT- oder F&E-Unternehmen; 360 € für andere Geschäftsbereiche).

EINZELPERSONEN

Steueridentifikationsnummer (NIF):
Nicht in Portugal ansässige Aktionäre müssen aus steuerlichen Gründen eine TIN erhalten. Für Einwohner der EU, Norwegens, Liechtensteins und Islands können TINs direkt bei der Steuerbehörde angefordert werden. Wenn der Aktionär nicht anwesend sein kann oder nicht in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen ansässig ist, muss er einen portugiesischen Steueransässigen als Steuervertreter ernennen, der die Angelegenheiten mit den Steuerbehörden abwickelt.

Ausweisdokument oder Aufenthaltserlaubnis.

JURISTISCHE PERSONEN

Steueridentifikationsnummer des Unternehmens und Firmenausweis oder Zugangscode zum digitalen Personalausweis des Unternehmens.
Ausweisdokumente und Steueridentifikationsnummern der gesetzlichen Vertreter.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Kopie der Gründungsurkunde oder des Memorandums und der Satzung, ausgestellt vom Handelsregisteramt, aus der hervorgeht, dass die Gesellschaft in die Gründung einer anderen Gesellschaft eingreifen kann.
Protokoll, das den Beschluss der Hauptversammlung über die Erteilung von Befugnissen zur Gründung anderer Gesellschaften enthält (dies ist möglicherweise nicht erforderlich, wenn die Satzung der Gesellschaft dies vorsieht).

AUSLÄNDISCHE JURISTISCHE PERSONEN

Dokument zum Nachweis der rechtlichen Existenz des Unternehmens im Gründungsland.
Gründungsurkunde und Satzung des Unternehmens.
Protokoll, das den Beschluss der Hauptversammlung über die Erteilung von Befugnissen zur Gründung anderer Gesellschaften enthält (dies ist möglicherweise nicht erforderlich, wenn die Satzung der Gesellschaft dies vorsieht).
Identifizierung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, einschließlich Steueridentifikationsnummern.
In einer Fremdsprache ausgestellte Dokumente müssen übersetzt werden (außer in Portugiesisch, Englisch, Französisch oder Spanisch).
Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen sein.

Am Schalter „Empresa na Hora“ und online können nur drei Arten von Unternehmen eingetragen werden:

Sociedade Unipessoal (Unipessoal Lda)

Das Unternehmen hat einen einzigen Gesellschafter/Aktionär, dessen Haftung auf den Wert seines Anteils beschränkt ist. Es muss ein Abschlussprüfer bestellt werden.

Sociedade Anónima (LLC – Lda)

Die Gesellschaft hat mindestens zwei Gesellschafter, wobei die Haftung auf den Wert des Geschäftsanteils jedes Gesellschafters beschränkt ist. Das Mindeststammkapital beträgt 1 € pro Mitglied. Es muss ein Abschlussprüfer bestellt werden.

Sociedade Anônima por Ações (PLC – S.A.)

Das Unternehmen hat mindestens fünf Einzelaktionäre (oder alternativ einen Firmenaktionär). Das Mindeststammkapital beträgt 50.000 €, wobei jede Aktie mit einem Mindestwert von 0,01 € ausgegeben wird. Die Haftung des Aktionärs ist auf den Gesamtwert seiner Aktien beschränkt. Zusätzlich zum Abschlussprüfer ist ein Abschlussprüfer zu bestellen.

Sozialkapital

Das Stammkapital stellt die Gesamtsumme der von den Gesellschaftern bzw. Gesellschaftern gehaltenen Anteile dar. Das Stammkapital kann ganz oder teilweise in Form von Sachleistungen (materielle oder immaterielle, bewegliche oder unbewegliche) eingezahlt werden.

Eingetragener Firmensitz

Auch wenn das Unternehmen kein Büro benötigt, muss eine Niederlassung registriert werden, die als Adresse für den Empfang aller offiziellen Korrespondenz (nämlich von der Steuerbehörde, der Sozialversicherung) dient.

Unternehmenszweck (kommerzieller Zweck)

Den Unternehmensgegenständen ist ein CAE-Code (Klassifikation der Wirtschaftszweige, gleichbedeutend mit NACE – Nomenclature Générale des Activités Économiques dans les Communautés Européennes) zugeordnet, der den Tätigkeitsbereich identifiziert. Jedes Unternehmen wird mit einem Hauptcode und bis zu drei Nebencodes registriert.

Bestellung eines Abschlussprüfers

Der bestellte Abschlussprüfer muss bei der Gründung des Unternehmens nicht anwesend sein, sondern muss lediglich seinen Namen, seine Steueridentifikationsnummer, seinen beruflichen Wohnsitz und seine Registrierungsnummer im Order of Certified Accountants angeben.

Erklärung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Sobald die Gesellschaft gegründet ist, kann die ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Abschlussprüfer unterzeichnete Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit am Schalter der „Empresa na Hora“ oder innerhalb von 15 Tagen bei jedem Finanzamt oder auf der Website der Gesellschaft abgegeben werden Steuerbehörde.

Stammkapitaleinlage

Bis zu 5 Werktage nach der Gründung müssen Gesellschafter/Aktionäre das Stammkapital im Namen der Gesellschaft bei einer Bank hinterlegen. Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann diese Frist bis zum Ende des ersten Geschäftsjahres verlängert werden.

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