Vollständiger Leitfaden zu abzugsfähigen Ausgaben beim IRS in Portugal

Einer der wichtigsten Aspekte beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung ist der Abzug von Ausgaben, durch den Steuerzahler den zu zahlenden Steuerbetrag reduzieren können. In diesem Leitfaden untersuchen wir die wichtigsten Kategorien abzugsfähiger Ausgaben und die jeweils geltenden Prozentsätze und Höchstgrenzen.

1. Allgemeine Familienausgaben

Abzugsfähiger Prozentsatz: 35 % der allgemeinen Familienausgaben (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Kraftstoff).

Höchstgrenze: 250 Euro je Steuerpflichtigen (500 Euro bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften, die sich für die Zusammenveranlagung entscheiden).

Zu diesen Ausgaben zählen die meisten alltäglichen Ausgaben, weshalb sie zu den umfassendsten Abzügen des IRS zählen.

2. Gesundheitskosten

Selbstbeteiligungssatz: 15 % der Gesundheitskosten (z. B. Medikamente, Arztbesuche, Krankenversicherungspläne).

Höchstgrenze: 1.000 Euro.

Wichtiger Hinweis: Ausgaben mit 23 % Mehrwertsteuer sind nur abzugsfähig, wenn ihnen eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Gesundheitskosten sind unabdingbar und können daher erheblich abgesetzt werden.

3. Aus- und Weiterbildungskosten

Abzugsfähiger Prozentsatz: 30 % der Bildungs- und Ausbildungskosten (z. B. Studiengebühren, Bücher, Schulmaterial).

Höchstgrenze: 800 Euro pro Familie.

Ausnahme: Die Grenze erhöht sich auf 1.000 Euro, wenn Mietaufwendungen für heimatlose Studierende bis zum 25. Lebensjahr anfallen.

Dieser Abzug ist insbesondere für Familien mit Kindern im schulpflichtigen oder studierenden Alter relevant.

4. Immobilienkosten

Einkommen:

Abzugsfähiger Prozentsatz: 15 % der für eine dauerhafte Unterkunft gezahlten Miete.

Höchstgrenze: 502 Euro.

Hypothekenzinsen:

Abzugsfähiger Prozentsatz: 15 % der Zinsen für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden.

Höchstgrenze: 296 Euro.

Diese Abzüge gelten je nach Vertragssituation sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

5. Pflegeheimgebühren

Selbstbehalt: 25 % der Kosten für Pflegeheime.

Höchstgrenze: 403,75 Euro.

Für Personen mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern in Pflegeheimen kann dieser Abzug die Steuerlast erheblich verringern.

6. Unterhalt

Abzugsfähiger Prozentsatz: 20 % der als Unterhalt gezahlten Beträge, sofern diese das Ergebnis eines Gerichtsurteils oder einer genehmigten Vereinbarung sind.

Höchstgrenze: Der berücksichtigte Betrag beträgt bis zu 1.758,76 R$ pro Monat und Begünstigtem.

Der abzugsfähige Kindesunterhalt hilft dabei, die Kosten auszugleichen, die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern entstehen.

7. Besondere Steuervorteile

PPR (Altersvorsorgepläne):

Abzug: 20 % der angewandten Beträge.

Maximale Grenze:

Bis 35 Jahre: 400 Euro.

Von 35 bis 50 Jahre: 350 R$.

Über 50 Jahre: 300 R$.

Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung:

Abzug: 25 % der ausgezahlten Gewinnsumme.

Höchstgrenze: 15 % des Gesamtwerts der Beiträge.

Diese Abzüge sind ideal für diejenigen, die für die Altersvorsorge investieren oder ihre Zukunft durch eine Versicherung absichern.

8. ICMS auf Rechnung

Abzugsfähiger Prozentsatz: 15 % der gezahlten Mehrwertsteuer auf Ausgaben in bestimmten Sektoren (z. B. Autoreparaturen, Gastronomie, Friseur, Sportaktivitäten).

Höchstgrenze: 250 Euro.

Dieser Abzug fördert die Rechnungsanforderung in strategischen Sektoren und stärkt die formelle Wirtschaft.

9. Spenden

Abzugsfähiger Prozentsatz: Zwischen 20 % und 25 %, abhängig von der Art der Spende und der begünstigten Einrichtung.

Höchstgrenze: Bis zu 15 % der Sammlung.

Durch Ihre Unterstützung sozialer Zwecke helfen Sie nicht nur der Gemeinschaft, sondern können auch Ihrem IRS zugute kommen.

Abschluss

IRS-Abzüge sind ein wirksames Instrument zur Reduzierung Ihrer Steuerlast. Wenn Sie die geltenden Kategorien und Beschränkungen verstehen, können Sie Ihre Vorteile maximieren und sicherstellen, dass Ihnen keine Einsparmöglichkeiten entgehen. Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen auf und füllen Sie Ihre Steuererklärung korrekt aus, um den vollen Nutzen aus diesen Abzügen zu ziehen.

Für weitere Informationen oder zur Klärung spezifischer Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich an einen Buchhalter oder greifen Sie auf das Finanzportal zu.

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